Kriminelle Strategen und ihre Handlanger: Der Täter hinter dem Täter im Lateinamerikanischen Strafrecht
Die internationale Konferenz “Kriminelle Strategen und ihre Handlanger: Der Täter hinter dem Täter im lateinamerikanischen Strafrecht” (5.-7. Oktober 2010) bezieht Strafrechtsexperten aus Kolumbien, Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Chile, Deutschland, Mexiko, Peru, Uruguay und Venezuela ein. Veranstaltungsort ist der Oberste Gerichtshof Kolumbiens in Bogotá. Zielgruppe der Konferenz sind neben erfahrenen Wissenschaftlern und Nachwuchswissenschaftlern aus ganz Kolumbien, die Richterschaft, Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft und der kolumbianischen Procuraduría General de la Nación.
Information
Datum: 05.10.2010 - 07.10.2010
Organisator: MPI, Universität Sergio Arboleda
Unterstützung: AvH, GTZ, DAAD
Stadt: Bogota
Land: Kolumbien
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  Konferenzprogramm
Die internationale Konferenz wird gemeinsam von der Strafrechtsabteilung der Sergio Ar¬boleda School of Law, Bogotá/Kolumbien, dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg im Breisgau/Deutschland, dem Projekt ProFis in Zusammenarbeit mit dem Obersten Gerichtshof von Kolumbien veranstaltet. Die Konferenz wird von der Alexander-von-Hum¬boldt-Stiftung (AvH), Bonn/Deutschland und der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit m.b.H. (GTZ), Eschborn/Deutschland finanziell unterstützt.
Der DAAD freut sich an dieser interessanten Veranstaltung unterstützend mitzuwirken.
Wie viel "Dreck am Stecken" kann man haben, ohne sich die Finger schmutzig zu machen? – So könnte man grob und ein wenig provokant die Sachfrage umschreiben, um die es in der internatio-nalen Konferenz geht: Möglichkeiten und Grenzen strafrechtlicher Zurechnung von arbeitsteilig organisierten Straftaten, die durch gut abgeschottete Hintermänner einer komplexen Organisationsstruktur gesteuert werden. Diese Problemstellung beruht darauf, dass die arbeitsteilige Vorgehensweise in einer komplexen kriminellen Organisationsstruktur mit teilweise unterschiedlichen Hierarchien zu umfassenden Zurechnungs- und Beweisproblemen führen kann.
Muss die Justiz kapitulieren, weil den Hintermännern arbeitsteilig organisierter Straftaten Anstiftungshandlungen oder Vorsatz für diese Straftaten nicht nachweisbar sind, oder weil nicht festgestellt werden kann, wer von den Beteiligten an der Organisationsstruktur für ein konkretes Tatgeschehen verantwortlich ist? Müssen die Hintermänner milder bestraft werden, weil sie die Tat nicht eigenhändig durchgeführt haben? Solche Fragen stellen sich bei der Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen ebenso wie bei der Verfolgung organisierter Kriminalität und Terrorismus. Diese Fragen sind das Thema der internationalen Konferenz in Bogotá.

Das Thema der internationalen Konferenz gehört zu den Grundlagenfragen der Kriminalpolitik und der Strafrechtswissenschaft. Es soll im Austausch zwischen den Experten aus der lateinamerikanischen, kolumbianischen und deutschen Wissenschaft und Praxis erörtert werden. Insgesamt geht es um die Frage, wie die lateinamerikanischen Rechtsordnungen das strafbare Zusammenwirken von Personen in verschiedenen Gruppen erfassen und einordnen, insbesondere hinsichtlich hochrangiger Personen, die im Hintergrund das Geschehen steuern und die an der Tatausführung ihrer Handlanger nicht unmittelbar beteiligt sind.
Im Zentrum stehen dabei zwei Fragen. Erstens geht es darum, wieweit die Leitfiguren des Geschehens ihrer Führungsrolle gemäß bestraft werden können; zweitens fragt sich, mit welchen rechtlichen Instrumentarien und in welchen Grenzen objektive sowie subjektive Tat- oder Tätermerkmale von Personen, die sie selbst verwirklichen, anderen zugerechnet werden können. Mit dieser Frage greift die Konferenz ein rechtspraktisch und kriminalpolitisch hoch aktuelles Problem auf. Das gilt sowohl für den strafrechtlichen Umgang mit dem Konflikt in Kolumbien (vgl. zuletzt C.S.J. Cas. 29418, 23.2.2009, M.P. María del Rosario González de Lemos), wie für die lateinamerikanische Region insgesamt (vgl. zuletzt die Entscheidung des peruanischen C.S.J., Sala Penal Especial, Exp. No. AV 19-2001 acumulado, 7.4.2009). Deswegen sind von den Ergebnissen der Konferenz erhebliche Einflüsse auf die kolumbianische sowie die lateinamerikanische Rechtsentwicklung insgesamt zu erwarten.
Als wissenschaftliches Ziel wird angestrebt, ein lateinamerikanisches Beteiligungsmodell für die Zurechung arbeitsteilig organisierter Straftaten in komplexen Organisationsstrukturen zu finden. Es wird die These aufgestellt, dass alle Strafrechtssysteme Lateinamerikas, die im Rahmen der internationalen Konferenz analysiert werden, für das Problem der Zurechnung von Tatbeiträgen arbeitsteilig organisierter Straftaten in komplexen Organisationsstrukturen ähnliche Beteiligungsmodelle entwickelt haben. Zu diesem Zweck werden repräsentativ neun Länder ausgewählt: Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Chile, Kolumbien, Mexiko, Peru, Uruguay und Venezuela.
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